Oberbayern mitgestalten

Für das Landratsamt Rosenheim suchen wir zum nächst­möglichen Zeit­punkt eine

Unterstützungs- bzw. Vertretungskraft (m/w/d) im Bereich der Veterinärassistenz
in Teilzeit

Ihre neuen Aufgaben:

Mitarbeit:

  • In Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchen­bekämpfung und der Über­wachung des Vieh- und Waren­verkehrs
  • Bei der Überwachung der Tierkennzeichnung und Tierarznei­mittel­anwendung
  • Bei Probennahmen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Neben­produkte
  • Bei der Futtermittelüberwachung

Folgende Qualifikationen setzen wir voraus:

  • Erfolgreichen Abschluss:
    • der Meisterprüfung als Landwirt (m/w/d), Tier­wirt (m/w/d), Pferde­wirt (m/w/d) etc. oder
    • einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirt­schaft (Fach­richtung Land­bau) oder
    • der Staatlichen Fachakademie für Landwirt­schaft oder
    • einer Höheren Landbau­schule
  • Alternativ: erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem für das künftige Tätig­keits­feld förder­lichen Beruf, z. B. als Tier­medizinischer Fach­angestellter (m/w/d) mit einer ein­schlägigen Berufs­erfahrung (nach der Ausbildung) von mindestens fünf Jahren
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B / 3
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, auch für Tätig­keiten im Außen­dienst
  • Gute EDV-Kenntnisse

Darauf dürfen Sie sich freuen:

  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz am Land­ratsamt Rosenheim
  • Wertschätzenden Umgang im Kollegen- und Vorgesetzten­kreis
  • Attraktive Sozialleistungen, wie z. B. eine betriebliche Alters­vorsorge, vergünstigtes Ticket für den öffent­lichen Nah­verkehr, vermögens­wirksame Leistungen
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 5 TV-L; nähere unver­bindliche Infor­mationen finden Sie z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
  • Es handelt sich grundsätzlich um ein befristetes Beschäftigungs­verhältnis in Teilzeit mit 60 % (derzeit 24 Wochen­stunden) im Rahmen einer Vertretung bis 06.07.2028; ab dem Einstellungs­zeitpunkt bis zum 06.07.2026 besteht die Möglich­keit, auch in Voll­zeit zu arbeiten, wenn gewünscht